|
|
|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UMZÜGE |
|
Als
Downloadversion:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Umzüge
1.
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung
heranziehen
2.
Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders
seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts
aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn
der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss
erweitert wird.
3.
Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht
verrechenbar.
5.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
an, die vereinbarten und fälligen Umzugskosten abzüglich geleisteter
Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt
an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6.
Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport zu sichern, bzw. sichern zu lassen.
Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und
sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
10.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und
solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des
Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
12.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehen gelassen wird.
13.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Verladung,
spätestens vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor
Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,
das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten
des Absenders einzulagern.
§ 419 findet entsprechende Anwendung.
14.
Rücktritt vom Vertrag
Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen
Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff
BGB ersetzt. Abweichend dieser Bestimmungen gilt. Wird der Rücktritt
bis 10 Tage vor geplanten Auftragsbeginn erklärt ist eine Gebühr von
einem Drittel des Festpreises zu erstatten, mindestens aber
zweihundert Euro. Wird der Rücktritt 5 Tage oder weniger vor
geplanten Auftragsbeginn erklärt ist die Hälfte des Festpreises zu
erstatten, mindestens aber zweihundertfünfzig Euro. Im Falle einer
Terminverschiebung ist eine Gebühr von hundertfünfzig Euro zu
erstatten.
15.
Transportausschluss
Der Transport von Gefahrgut, gleichwertigen Gegenständen,
Gegenständen, von denen mittelbar oder unmittelbar Gefahr ausgehen
kann, in Säcken oder Tüten verpacktes Umzugsgut sowie von
nicht intakten Kartonagen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
16.
Lagervertrag/Einlagerungen
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders zur Verfügung gestellt. Eine Einlagerung in unseren
Räumlichkeiten kann nur erfolgen, wenn wir das Umzugsgut des Kunden
komplett an- und auch ausliefern. Eine Selbsteinlagerung
(Kundenseitige Anlieferung und Abholung) muss schriftlich im Auftrag
vorab mit uns vereinbart werden.
17.
Umzugsmaterial
Material, welches vom Kunden bei dem Möbelspediteur geliehen wurde,
muss bis spätestens 14Tage nach dem Tag des Umzuges dem
Möbelspediteur wieder ausgehändigt werden. Im Mietpreis enthalten
ist eine einmalige Anlieferung und Abholung des Materials. Wird die
Frist der Rückgabe überschritten kann eine verlängerte/zusätzliche
Miete nachberechnet werden und/oder das Mietmaterial zusätzlich zum
Kauf in Rechnung gestellt werden.
18.
Schadensanzeige
(1) Ansprüche wegen
Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem
Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von
21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. (§ 438 Abs. 3 HGB)
(2) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes
erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes
äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens 1 Tag
nach der Ablieferung angezeigt worden ist, sowie wenn der Verlust
oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem
Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt
worden ist. (§§ 451 f HGB)
(3) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu
erstatten; die Übermittlung der Schadensanzeige kann mit Hilfe einer
telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf
es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise
erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB)
(4) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist
bei Anlieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber dem
Frachtführer vor Ort.
19.
besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist der
Möbelspediteur von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die
Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken,
Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder
Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des
Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen
Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht
entspricht, sofern der Möbelspediteur auf die Gefahr einer
Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch verlangt
wird; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder
mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders
schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den
Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.
20.
Haftungsgrenze
Die Haftung des
Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf € 620 je m³
benötigten Laderaum beschränkt. (§ 451 e HGB)
21.
Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das
Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt
die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte
abgeliefert werden müssen.
22.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk
sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs
befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit
anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit
nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt
oder sein Wohn- sitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
23.
Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Haftungsinformationen des
Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet
nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für
Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb
Deutschlands finden dieselben
Haftungsgrundsätze
Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige
Beförderungsmittel zum Einsatz kommen. Haftungsgrundsätze Der
Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur
Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der
Lieferfrist entsteht (Obhuthaftung).
Haftungshöchstbetrag Die
Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf
einen Betrag von € 620,- je Kubikmeter Laderaum, der zur
Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen
Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs
auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der
Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des
Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die
nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch
Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um
andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall
die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust
des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten,
so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu
ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen
dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten
Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der
Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich
in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der
Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit
der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der
Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei
größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden
konnte (unabwendbares Ereignis). Besondere
Haftungsausschlussgründe Der Möbelspediteur ist von seiner
Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine
der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: • Beförderung von
Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen,
Wertpapieren oder Urkunden; • ungenügende Verpackung oder
Kennzeichnung durch den Absender;
• Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den
Absender; • Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem
Gut in Behältern; • Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen
Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder
Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den
Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und
der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; •
Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
• natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes,
demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch,
Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
• Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus
einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so
wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen
Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den
Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen
beachtet hat. Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für
einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers
gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des
Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. Wegfall der
Haftungsbefreiungen und -begrenzungen Die Haftungsbefreiungen und
Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine
Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der
Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen
hat.
Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen
Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung
der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben,
so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und
-begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder
leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit
Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur Wird
der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt
(ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der
durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung
der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung
entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende
Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem
Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und
ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute
des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für
diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung Der
Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm
gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere
als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin,
das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige Um das Erlöschen
von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Der
Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich
erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind
auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll -
spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am
Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare
Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale
Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen
Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem
Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Ablieferung anzeigt. Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet,
muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in
schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.
Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer
telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf
es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur
Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder
Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig
anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht
(z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe
etc.).
Disclaimer
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können
wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte
auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach
§§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht
verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu
überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine
rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung
oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen
Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist
jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten
Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden
Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren
Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese
fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der
verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber
der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum
Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft.
Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht
erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten
Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung
nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir
derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf
diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die
Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der
Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht
kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser
Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte
Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche
gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine
Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen
entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen
werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe
personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten
personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder
eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets
auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche
Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B.
bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.
Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist
nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten
Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich
angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich
ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung
von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
|
|