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Geldtipps
<<Geld sparen>>
Renovieren
Pinseln Sie selbst!
Sparen Sie sich doch die Kosten für professionelle
Handwerker und legen Sie selbst Hand an! Viele
Renovierungsarbeiten lassen sich ohne besonderes
Fachwissen auf eigene Faust erledigen. Entsprechendes
Material sowie Tipps erhalten Sie in den meisten
Baumärkten.
Übergabeprotokoll
Halten Sie den Zustand der neuen Wohnung in einem
Übergabeprotokoll fest. Machen Sie unter Umständen auch
Fotos. Für Schönheitsreparaturen sind Sie nur bei
entsprechender Klausel im Mietvertrag zuständig -
Klauseln, die eine Renovierung bei Ein- und Auszug
vorsehen, sind ungültig.
Handwerksgeräte ausleihen
Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Teppichreiniger
Bohrmaschinen und weitere Handwerksgeräte brauchen Sie
nicht gleich zu kaufen. Sie lassen sich in den meisten
Baumärkten ausleihen. Versuchen Sie es auch mal mit
einem Akkuschrauber. Dieser erleichtert die Arbeit beim
Aufbau der Möbel erheblich!
In Reinigungen oder Baumärkten können Sie spezielle
Teppichreinigungsgeräte ausleihen. Hierfür müssen Sie
entweder eine Gebühr bezahlen oder eine Kaution
hinterlegen und das entsprechende Reinigungsmittel dazu
kaufen.
Kreditkonditionen

Worauf muss ich bei Umzugskrediten achten?
Ein Umzug kann eine teuere Sache werden. Das nötige Geld
steht auch nicht immer direkt zur Verfügung und so
entschließt man sich, das Geld von einer Bank zu leihen.
In der Regel wendet sich der Umziehende an seine
Hausbank. Doch vergibt diese wirklich den günstigsten
Ratenkredit?
Es lohnt sich aber vorher im Internet zu recherchieren.
Sie sollten sich die Zeit nehmen, denn schließlich
lassen sich bei größeren Summen oft ein paar hundert
Euro sparen. Inzwischen bieten einige Anbieter Seiten zu
dem Thema an, auf denen die Konditionen für Ratenkredite
verglichen werden.
Maklergebühr
Makler-Provision sparen
Viel Geld können Sie sparen, wenn Sie auf einen
Makler verzichten. Schauen Sie in die örtliche
Zeitung und suchen Sie nach Wohnungsanzeigen von
Privatleuten. Mitunter bieten Makler Wohnungen
auch provisionsfrei an. Darüber hinaus kann es
sich lohnen, in Mieterverbände wie z.B. den
örtlichen Mieterverein oder
Wohnungsbaugesellschaften einzutreten. Diese
vermitteln oft provisionsfrei günstige
Wohnungen.
Verhandeln
Und wenn es nicht ohne Makler geht: Feilschen
Sie! So mancher Makler wird Ihnen bei der
Provision entgegenkommen. Ein Makler darf
höchstens das 2,32fache der monatlichen
Kaltmiete als Provision verlangen (entspricht
zwei Monatsmieten plus 16% Mehrwertsteuer). Ist
Ihr Wohnungsmakler gleichzeitig der Vermieter,
Verwalter oder Eigentümer, steht ihm die
Maklerprovision nicht zu.
Mitwohnzentrale
Die Alternative zum Hotel
Eine günstige Alternative zum Hotel (z.B. bei
der Wohnungssuche am neuen Wohnort) ist die
Mitwohnzentrale: Vom WG-Zimmer bis zum Haus ist
alles möglich, und zwar möbliert und unmöbliert.
Gebühren
Das Registrieren, Suchen und Angebote erhalten
ist kostenfrei gemäß
Wohnraumvermittlungs-Gesetz. Nach der
erfolgreichen Vermittlung, dem
Mitwohn-Abschluss, werden Gebühren fällig. Diese
Vermittlungsgebühren fallen je nach
Mitwohnzentrale unterschiedlich hoch aus.
Informieren Sie sich dazu über die jeweiligen
AGB´s. Manche Zentralen nehmen als
Berechnungsgrundlage 1,5 Monatsmieten und legen
generell die Wohndauer zu Grunde.
Hinweise
- Bei Unstimmigkeiten müssen Sie sich an
den Hauptmieter wenden; er ist Ihr
Vertragspartner.
- Für Schäden, die Sie an der Wohnung
anrichten, kommt Ihre
Haftpflichtversicherung auf.
- Schäden, die an den Ihnen überlassenen
bzw. geliehenen Gegenständen in der Wohnung
entstehen, sind von der
Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Spedition
Leerfahrten & Beiladungen
Wenn Sie keinen Transporter leihen möchten oder
wenn Sie nur wenig Umzugsgut haben, fragen Sie
bei einer Spedition nach einer Leerfahrt oder
Beiladung. Bei einer Leerfahrt werden Ihre Möbel
in einem Lkw transportiert, der seine Fracht
bereits abgeladen hat und sich auf dem Rückweg
befindet. Beiladung bedeutet, dass Sie den
freien Platz im Lkw eines anderen Umzugs nutzen
können. Beide Möglichkeiten sind vergleichsweise
kostengünstig.
Bester Umzugs-Zeitpunkt
Ob Sie einen Transporter mieten oder eine
Spedition beauftragen: Beides ist zum
Monatswechsel teurer. Grund: Die meisten
Menschen ziehen zum Ende oder Beginn eines
Monats um. Legen Sie Ihren Umzug also wenn
möglich auf einen anderen Zeitpunkt. Die
günstigsten Konditionen finden Sie für
gewöhnlich in der Zeit vom 6. bis zum 13. und
vom 18. bis zum 24. eines Monats.
Umzugskartons
Bei vielen Speditionen kann man gebrauchte
Umzugskartons günstiger kaufen. Einige
Umzugsunternehmen bieten auch an, die genutzten
Kartons nach dem Umzug mit einem Preisabschlag
zurückzukaufen. Sie haben außerdem die
Möglichkeit, Firmen nach leeren Packkartons zu
fragen. Speditionen bevorzugen beim Umzug
stabile, einheitlich große Kartons.
Schadensmeldung
Auch bei einem Umzug per Spedition kann mal
etwas zu Bruch gehen. Am besten überprüfen Sie
Ihre Möbel sofort nach dem Umzug im Beisein der
Speditionshelfer. Diese führen zumeist auch ein
Formular zur Schadensmeldung mit sich. Dort
können Sie direkt entstandene Mängel eintragen
und sich abzeichnen lassen. Aber auch bis
maximal 10 Tage nach dem Umzug können Sie
Schäden noch reklamieren.
Preis verhandeln
Es schadet nichts, mit der Spedition zu
feilschen. Fragen Sie einfach nach einem Rabatt.
Auch Autovermietungen bieten oftmals für
bestimmte Kundengruppen (z.B. Studenten)
Vergünstigungen an. Mitunter haben Vermieter
auch spezielle, mehrmals im Jahr wechselnde
Angebote im Programm, die sich für Sie lohnen
könnten.
Steuern
Berufsbedingter Umzug
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die
Kosten bei der nächsten
Einkommensteuer-Erklärung absetzen. In folgenden
Fällen handelt es sich um einen berufsbedingten
Umzug:
- Sie finden einen neuen Arbeitgeber an
einem anderen Ort
- Sie werden von Ihrem Arbeitgeber an
einen anderen Ort versetzt
- Sie verkürzen den Arbeitsweg von Ihrer
Wohnung zum Arbeitsplatz erheblich, d.h. die
tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz
verringert sich um mindestens eine Stunde.
Zeitplan
Gute Planung ist der halbe Umzug
Viel Geld können Sie sparen, wenn Sie rechtzeitig mit
der Planung Ihres Umzugs beginnen. Fordern Sie
frühzeitig Kostenvoranschläge von Handwerkern und
Speditionen an. So können Sie sich in Ruhe für die
optimale Offerte entscheiden und müssen nicht in aller
Hektik das erstbeste Angebot annehmen.
Entrümpeln
Je mehr Umzugsgut, desto teurer wird Ihr Umzug. Misten
Sie daher vor dem Umzug kräftig aus. Auch wenn es schwer
fällt, sich von alten Sachen zu trennen: Dinge, die Sie
in den letzten Wochen und Monaten nicht gebraucht haben,
werden Sie auch in Zukunft wahrscheinlich nicht
benötigen. Vielleicht findet sich auf einem Flohmarkt
oder bei eBay ein Abnehmer. Wenn nicht: Achten Sie auf
den nächsten Sperrmülltermin.
Überlegen Sie sich, was Sie im eigenen Auto
transportieren wollen. Vielleicht können Sie schon zu
den ersten Wohnungsbesuchen einige Dinge mitnehmen?
Steuern sparen
Beförderungs- und Reisekosten
Beförderungskosten
Darunter versteht das Finanzamt alle Kosten, die für den
Transport des Umzugsgutes (Haushaltseinrichtung, alle
beweglichen Gegenstände, Haustiere aller
Haushaltsmitglieder) für einen Umzug innerhalb
Deutschlands anfallen. Konkret können das die
Speditionskosten, die Kosten für den Mietwagen, für die
Transportversicherung und für das Benzin sein. Bei einem
Umzug ins Ausland gelten die Kosten, die bis zur
deutschen Grenze anfallen.
Des Weiteren kann man Kosten von der Steuer abziehen,
die für die vorübergehende Lagerung des Umzugsgutes, die
Verpflegung und den Stundenlohn der Umzugshelfer
angefallen sind – Quittungen nicht vergessen! Private
Helfer können mit bis zu 400 Euro entlohnt werden und
müssen diesen Verdienst nicht versteuern.
Reisekosten
Bei den Reisekosten können alle den Haushaltsmitgliedern
entstandene Kosten geltend gemacht werden. Für die Fahrt
mit dem Pkw zur Besichtigung der neuen Wohnung
akzeptiert der Fiskus 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer
– dies gilt für zwei Fahrten einer Person inklusive der
Übernachtungen in einem Hotel.
Reisen Sie zur Wohnungsbesichtigung nicht mit Ihrem Pkw,
sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden bei
einer Person maximal die Reisekosten inklusive
Übernachtung für zwei Reisen übernommen. Bei zwei
Reisenden reduziert sich die Zahl auf eine Reise. In
beiden Fällen werden allerdings nur die Kosten der
günstigsten Preisklasse erstattet.
Lassen Sie bei einem beruflich bedingten Umzug Ihre
Familie zurück, können Sie zwei Jahre lang die Kosten
für eine Heimfahrt pro Woche absetzen. Hier werden auch
der Verpflegungsmehraufwand nach gültigen Tagessätzen
und die Unterkunft (Pension, Hotel, eigene Wohnung) in
den ersten drei Monaten vom Finanzamt akzeptiert.
Die Reisekosten am Umzugstag selbst können der
Umziehende und alle zum Haushalt gehörenden Personen
ebenfalls absetzen. Hierzu zählen die Fahrtkosten, ein
Tagegeld vom Tag des Einladens des Umzugsgutes bis zum
Tag des Ausladens, sowie Übernachtungsgeld für den Tag
des Ausladens, wenn noch nicht in der neuen Wohnung
übernachtet werden kann.
Doppelte Miete
6 für die alte, 3 für die neue
Oftmals lässt es sich bei einem Umzug nicht
vermeiden, dass man kurzzeitig die Miete für
zwei Wohnungen zahlt, etwa wenn der Mietvertrag
der alten Wohnung nicht zeitnah gekündigt werden
kann. In solchen Fällen können bis zu sechs
Monatsmieten für die alte Wohnung/Garage und bis
zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung/Garage
geltend gemacht werden.
Wer aus einer Wohnung im eigenen Haus oder einer
Eigentumswohnung auszieht und nicht direkt einen
Käufer oder Mieter findet, kann die gleichen
Abzugsmöglichkeiten nutzen. Als
Berechnungsgrundlage wird wegen fehlender
Mietzahlungen der ortsübliche Mietwert gewählt.
Wer eine Wohnung im eigenen Haus oder eine
Eigentumswohnung bezieht, kann keine
steuerlichen Abzüge geltend machen.
Herd- Ofen- Heizungsanlagen
Geltendmachung
Passt der alte Herd nicht in die neue Wohnung
(beispielsweise weil ein Gasanschluss fehlt), können für
die Neuanschaffung bis zu 230 Euro geltend gemacht
werden. Neue Öfen oder Heizanlagen können mit bis zu 165
Euro pro Zimmer abgesetzt werden.
Maklergebühr
Provision
Fallen bei der Vermittlung der neuen Wohnung und
eventuell einer Garage Maklergebühren an, kann
man diese in ortsüblicher Höhe absetzen. Für den
Verkauf der alten Wohnung können hingegen keine
Kosten geltend gemacht werden.
Nachhilfeunterricht für Schulkinder
Nachweis der Schule erforderlich
Erhalten Ihre Kinder umzugsbedingt
Nachhilfeunterricht, erkennt das Finanzamt
derzeit bis zu 1.409 Euro pro Kind als
Werbungskosten an. Die Kosten für den Unterricht
werden bis zur Hälfte des Höchstbetrags, also
bis 704,50 Euro, voll berücksichtigt. Weitere
Kosten werden zu 75% anerkannt, bis der
Höchstbetrag erreicht ist. Als Nachweis muss
eine entsprechende Bescheinigung der Schule
vorliegen.
Renovierung
In der Regel nicht
In der Regel werden Kosten für die Renovierung
nicht anerkannt. Schönheitsreparaturen können
jedoch abgesetzt werden. Hierzu zählen das
Streichen und Tapezieren von Zimmerdecken und
Wänden, das Streichen von Heizkörpern,
Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen.
Haben Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung
erworben, lassen sich einige Renovierkosten als
„Herstellungsaufwand vor Einzug“ absetzen.
Bedingung ist, dass der Vermieter die
Renovierungen vornimmt und anschließend auf den
Kaufpreis aufschlägt.
Voraussetzungen
Werbungskosten bei berufsbedingtem
Umzug
Umzugskosten können in der
Einkommenssteuererklärung und im Antrag auf
Lohnsteuer-Jahresausgleich steuerlich als
Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der
Umzug beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall,
wenn:
- erstmals eine Arbeit aufgenommen wird,
z.B. nach Beendigung einer Ausbildung
- eine Arbeit in einer anderen Stadt
aufgenommen wird
- der Umzug aufgrund einer Versetzung
durch den Arbeitgeber oder die Behörde
notwendig wird
- der Wohnungswechsel im betrieblichen
Interesse des Arbeitgebers durchgeführt
wird, beispielsweise bei Räumung oder Bezug
einer Dienstwohnung
- sich die Entfernung von der Wohnung zum
Arbeitsplatz deutlich verkürzt, d. h. die
Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt sich um
mindestens eine Stunde verringert bzw. die
Arbeitsstelle in 10 Minuten Gehzeit erreicht
werden kann
- eine doppelte Haushaltsführung
aufgegeben wird, indem eine beruflich
bedingte Zweitwohnung aus beruflichen oder
privaten Gründen aufgegeben und eine
Familienwohnung bezogen wird
Wenn Sie privatwirtschaftlich beschäftigt sind,
wird die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten
unter Heranziehung der Kosten eines in
vergleichbarer Stellung arbeitenden
Bundesbeamten festgelegt – gesetzliche Grundlage
ist hier das Bundesumzugskostengesetz.
Ausnahmen
Sind Umzüge nicht beruflich bedingt, werden die
Kosten eines Umzugs nur in seltenen Fällen als
„außergewöhnliche Belastung“ anerkannt, z.B.
wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen
notwendig ist.
Weitere absetzbare Kosten
Arbeitszimmer, Küche, Anschlüsse
Folgende Kosten können ebenfalls von der Steuer
abgesetzt werden:
- Voller Kostenabzug bezüglich der
Einrichtung und der anfallenden Kosten Ihres
Arbeitszimmers, wenn dieses den Mittelpunkt
Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet,
begrenzten Abzug, wenn Sie mehr als fünfzig
Prozent Ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem
Arbeitszimmer ausüben oder kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht
- Abbau, Abnahme, Anschluss, Anbringen von
Herden, Heizgeräten, Beleuchtungsanlagen.
Änderung von Kochgelegenheiten und Vorhängen
- Einbau eines Wasserenthärters für
Geschirrspülmaschinen
- Ersatz, Änderung, Abbau und Anbringen
von Rundfunk- und Fernsehantennen
- Umschreiben von Personalausweis und Pkw
- Anschaffung und Anbringen der amtlichen
Kennzeichen von Pkw
- Telefonanschluss oder Übernahme eines
Anschlusses
- Auslagen für Schulbücher und
Umschulungsgebühren, die durch den
Schulwechsel der Kinder verursacht werden
- Anschaffung von Mülltonnen in der am
neuen Wohnort vorgeschriebenen Form
- Werbungskosten (z.B. Abmelden und
Anschluss des Telefons, Beförderungs- und
Reisekosten, Mietentschädigung und
Wohnungsvermittlungsgebühren)
Sammeln Sie Belege
Heben Sie jede noch so kleine Rechnung auf, um
Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt beweisen
zu können. Legen Sie sich hierzu am besten einen
Ordner an, in welchem Sie die Rechnungen sammeln
und abheften.
"Sonstige Umzugskosten" können Sie in der
Einkommenssteuer-Erklärung und im Antrag auf
Lohnsteuer-Ausgleich geltend machen, und zwar in
Höhe eines Pauschalbetrages: Dieser beträgt 550
€ für Ledige und 1.099 € für Verheiratete. Mehr
Informationen erhalten Sie zum Beispiel beim
„Präsidium Bund der Steuerzahler e.V.“,
Adolfsallee 22, 65 185 Wiesbaden. Nennen Sie das
Stichwort „Umzug und Steuern“ und legen Sie
einen mit 0,55 € frankierten Umschlag bei.
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