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Geldtipps 

<<Geld sparen>>

Renovieren
Pinseln Sie selbst!

Sparen Sie sich doch die Kosten für professionelle Handwerker und legen Sie selbst Hand an! Viele Renovierungsarbeiten lassen sich ohne besonderes Fachwissen auf eigene Faust erledigen. Entsprechendes Material sowie Tipps erhalten Sie in den meisten Baumärkten.


Übergabeprotokoll

Halten Sie den Zustand der neuen Wohnung in einem Übergabeprotokoll fest. Machen Sie unter Umständen auch Fotos. Für Schönheitsreparaturen sind Sie nur bei entsprechender Klausel im Mietvertrag zuständig - Klauseln, die eine Renovierung bei Ein- und Auszug vorsehen, sind ungültig.

Handwerksgeräte ausleihen
Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Teppichreiniger

Bohrmaschinen und weitere Handwerksgeräte brauchen Sie nicht gleich zu kaufen. Sie lassen sich in den meisten Baumärkten ausleihen. Versuchen Sie es auch mal mit einem Akkuschrauber. Dieser erleichtert die Arbeit beim Aufbau der Möbel erheblich!
In Reinigungen oder Baumärkten können Sie spezielle Teppichreinigungsgeräte ausleihen. Hierfür müssen Sie entweder eine Gebühr bezahlen oder eine Kaution hinterlegen und das entsprechende Reinigungsmittel dazu kaufen.

Kreditkonditionen
Worauf muss ich bei Umzugskrediten achten?

Ein Umzug kann eine teuere Sache werden. Das nötige Geld steht auch nicht immer direkt zur Verfügung und so entschließt man sich, das Geld von einer Bank zu leihen. In der Regel wendet sich der Umziehende an seine Hausbank. Doch vergibt diese wirklich den günstigsten Ratenkredit?
Es lohnt sich aber vorher im Internet zu recherchieren. Sie sollten sich die Zeit nehmen, denn schließlich lassen sich bei größeren Summen oft ein paar hundert Euro sparen. Inzwischen bieten einige Anbieter Seiten zu dem Thema an, auf denen die Konditionen für Ratenkredite verglichen werden.

Maklergebühr
Makler-Provision sparen

Viel Geld können Sie sparen, wenn Sie auf einen Makler verzichten. Schauen Sie in die örtliche Zeitung und suchen Sie nach Wohnungsanzeigen von Privatleuten. Mitunter bieten Makler Wohnungen auch provisionsfrei an. Darüber hinaus kann es sich lohnen, in Mieterverbände wie z.B. den örtlichen Mieterverein oder Wohnungsbaugesellschaften einzutreten. Diese vermitteln oft provisionsfrei günstige Wohnungen.


Verhandeln

Und wenn es nicht ohne Makler geht: Feilschen Sie! So mancher Makler wird Ihnen bei der Provision entgegenkommen. Ein Makler darf höchstens das 2,32fache der monatlichen Kaltmiete als Provision verlangen (entspricht zwei Monatsmieten plus 16% Mehrwertsteuer). Ist Ihr Wohnungsmakler gleichzeitig der Vermieter, Verwalter oder Eigentümer, steht ihm die Maklerprovision nicht zu.

Mitwohnzentrale
Die Alternative zum Hotel

Eine günstige Alternative zum Hotel (z.B. bei der Wohnungssuche am neuen Wohnort) ist die Mitwohnzentrale: Vom WG-Zimmer bis zum Haus ist alles möglich, und zwar möbliert und unmöbliert.


Gebühren

Das Registrieren, Suchen und Angebote erhalten ist kostenfrei gemäß Wohnraumvermittlungs-Gesetz. Nach der erfolgreichen Vermittlung, dem Mitwohn-Abschluss, werden Gebühren fällig. Diese Vermittlungsgebühren fallen je nach Mitwohnzentrale unterschiedlich hoch aus. Informieren Sie sich dazu über die jeweiligen AGB´s. Manche Zentralen nehmen als Berechnungsgrundlage 1,5 Monatsmieten und legen generell die Wohndauer zu Grunde.


Hinweise
  • Bei Unstimmigkeiten müssen Sie sich an den Hauptmieter wenden; er ist Ihr Vertragspartner.
  • Für Schäden, die Sie an der Wohnung anrichten, kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf.
  • Schäden, die an den Ihnen überlassenen bzw. geliehenen Gegenständen in der Wohnung entstehen, sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Spedition
Leerfahrten & Beiladungen

Wenn Sie keinen Transporter leihen möchten oder wenn Sie nur wenig Umzugsgut haben, fragen Sie bei einer Spedition nach einer Leerfahrt oder Beiladung. Bei einer Leerfahrt werden Ihre Möbel in einem Lkw transportiert, der seine Fracht bereits abgeladen hat und sich auf dem Rückweg befindet. Beiladung bedeutet, dass Sie den freien Platz im Lkw eines anderen Umzugs nutzen können. Beide Möglichkeiten sind vergleichsweise kostengünstig.


Bester Umzugs-Zeitpunkt

Ob Sie einen Transporter mieten oder eine Spedition beauftragen: Beides ist zum Monatswechsel teurer. Grund: Die meisten Menschen ziehen zum Ende oder Beginn eines Monats um. Legen Sie Ihren Umzug also wenn möglich auf einen anderen Zeitpunkt. Die günstigsten Konditionen finden Sie für gewöhnlich in der Zeit vom 6. bis zum 13. und vom 18. bis zum 24. eines Monats.


Umzugskartons

Bei vielen Speditionen kann man gebrauchte Umzugskartons günstiger kaufen. Einige Umzugsunternehmen bieten auch an, die genutzten Kartons nach dem Umzug mit einem Preisabschlag zurückzukaufen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Firmen nach leeren Packkartons zu fragen. Speditionen bevorzugen beim Umzug stabile, einheitlich große Kartons.


Schadensmeldung

Auch bei einem Umzug per Spedition kann mal etwas zu Bruch gehen. Am besten überprüfen Sie Ihre Möbel sofort nach dem Umzug im Beisein der Speditionshelfer. Diese führen zumeist auch ein Formular zur Schadensmeldung mit sich. Dort können Sie direkt entstandene Mängel eintragen und sich abzeichnen lassen. Aber auch bis maximal 10 Tage nach dem Umzug können Sie Schäden noch reklamieren.


Preis verhandeln

Es schadet nichts, mit der Spedition zu feilschen. Fragen Sie einfach nach einem Rabatt. Auch Autovermietungen bieten oftmals für bestimmte Kundengruppen (z.B. Studenten) Vergünstigungen an. Mitunter haben Vermieter auch spezielle, mehrmals im Jahr wechselnde Angebote im Programm, die sich für Sie lohnen könnten.

Steuern
Berufsbedingter Umzug

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten bei der nächsten Einkommensteuer-Erklärung absetzen. In folgenden Fällen handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug:
  • Sie finden einen neuen Arbeitgeber an einem anderen Ort
  • Sie werden von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt
  • Sie verkürzen den Arbeitsweg von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz erheblich, d.h. die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz verringert sich um mindestens eine Stunde.

Zeitplan
Gute Planung ist der halbe Umzug

Viel Geld können Sie sparen, wenn Sie rechtzeitig mit der Planung Ihres Umzugs beginnen. Fordern Sie frühzeitig Kostenvoranschläge von Handwerkern und Speditionen an. So können Sie sich in Ruhe für die optimale Offerte entscheiden und müssen nicht in aller Hektik das erstbeste Angebot annehmen.


Entrümpeln

Je mehr Umzugsgut, desto teurer wird Ihr Umzug. Misten Sie daher vor dem Umzug kräftig aus. Auch wenn es schwer fällt, sich von alten Sachen zu trennen: Dinge, die Sie in den letzten Wochen und Monaten nicht gebraucht haben, werden Sie auch in Zukunft wahrscheinlich nicht benötigen. Vielleicht findet sich auf einem Flohmarkt oder bei eBay ein Abnehmer. Wenn nicht: Achten Sie auf den nächsten Sperrmülltermin.
Überlegen Sie sich, was Sie im eigenen Auto transportieren wollen. Vielleicht können Sie schon zu den ersten Wohnungsbesuchen einige Dinge mitnehmen?
Steuern sparen

Beförderungs- und Reisekosten

Beförderungskosten

Darunter versteht das Finanzamt alle Kosten, die für den Transport des Umzugsgutes (Haushaltseinrichtung, alle beweglichen Gegenstände, Haustiere aller Haushaltsmitglieder) für einen Umzug innerhalb Deutschlands anfallen. Konkret können das die Speditionskosten, die Kosten für den Mietwagen, für die Transportversicherung und für das Benzin sein. Bei einem Umzug ins Ausland gelten die Kosten, die bis zur deutschen Grenze anfallen.
Des Weiteren kann man Kosten von der Steuer abziehen, die für die vorübergehende Lagerung des Umzugsgutes, die Verpflegung und den Stundenlohn der Umzugshelfer angefallen sind – Quittungen nicht vergessen! Private Helfer können mit bis zu 400 Euro entlohnt werden und müssen diesen Verdienst nicht versteuern.


Reisekosten

Bei den Reisekosten können alle den Haushaltsmitgliedern entstandene Kosten geltend gemacht werden. Für die Fahrt mit dem Pkw zur Besichtigung der neuen Wohnung akzeptiert der Fiskus 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer – dies gilt für zwei Fahrten einer Person inklusive der Übernachtungen in einem Hotel.
Reisen Sie zur Wohnungsbesichtigung nicht mit Ihrem Pkw, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden bei einer Person maximal die Reisekosten inklusive Übernachtung für zwei Reisen übernommen. Bei zwei Reisenden reduziert sich die Zahl auf eine Reise. In beiden Fällen werden allerdings nur die Kosten der günstigsten Preisklasse erstattet.
Lassen Sie bei einem beruflich bedingten Umzug Ihre Familie zurück, können Sie zwei Jahre lang die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche absetzen. Hier werden auch der Verpflegungsmehraufwand nach gültigen Tagessätzen und die Unterkunft (Pension, Hotel, eigene Wohnung) in den ersten drei Monaten vom Finanzamt akzeptiert.
Die Reisekosten am Umzugstag selbst können der Umziehende und alle zum Haushalt gehörenden Personen ebenfalls absetzen. Hierzu zählen die Fahrtkosten, ein Tagegeld vom Tag des Einladens des Umzugsgutes bis zum Tag des Ausladens, sowie Übernachtungsgeld für den Tag des Ausladens, wenn noch nicht in der neuen Wohnung übernachtet werden kann.

Doppelte Miete
6 für die alte, 3 für die neue

Oftmals lässt es sich bei einem Umzug nicht vermeiden, dass man kurzzeitig die Miete für zwei Wohnungen zahlt, etwa wenn der Mietvertrag der alten Wohnung nicht zeitnah gekündigt werden kann. In solchen Fällen können bis zu sechs Monatsmieten für die alte Wohnung/Garage und bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung/Garage geltend gemacht werden.
Wer aus einer Wohnung im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung auszieht und nicht direkt einen Käufer oder Mieter findet, kann die gleichen Abzugsmöglichkeiten nutzen. Als Berechnungsgrundlage wird wegen fehlender Mietzahlungen der ortsübliche Mietwert gewählt.
Wer eine Wohnung im eigenen Haus oder eine Eigentumswohnung bezieht, kann keine steuerlichen Abzüge geltend machen.

Herd- Ofen- Heizungsanlagen
Geltendmachung

Passt der alte Herd nicht in die neue Wohnung (beispielsweise weil ein Gasanschluss fehlt), können für die Neuanschaffung bis zu 230 Euro geltend gemacht werden. Neue Öfen oder Heizanlagen können mit bis zu 165 Euro pro Zimmer abgesetzt werden.

Maklergebühr
Provision

Fallen bei der Vermittlung der neuen Wohnung und eventuell einer Garage Maklergebühren an, kann man diese in ortsüblicher Höhe absetzen. Für den Verkauf der alten Wohnung können hingegen keine Kosten geltend gemacht werden.

Nachhilfeunterricht für Schulkinder
Nachweis der Schule erforderlich

Erhalten Ihre Kinder umzugsbedingt Nachhilfeunterricht, erkennt das Finanzamt derzeit bis zu 1.409 Euro pro Kind als Werbungskosten an. Die Kosten für den Unterricht werden bis zur Hälfte des Höchstbetrags, also bis 704,50 Euro, voll berücksichtigt. Weitere Kosten werden zu 75% anerkannt, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Als Nachweis muss eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorliegen.

Renovierung
In der Regel nicht

In der Regel werden Kosten für die Renovierung nicht anerkannt. Schönheitsreparaturen können jedoch abgesetzt werden. Hierzu zählen das Streichen und Tapezieren von Zimmerdecken und Wänden, das Streichen von Heizkörpern, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen.
Haben Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben, lassen sich einige Renovierkosten als „Herstellungsaufwand vor Einzug“ absetzen. Bedingung ist, dass der Vermieter die Renovierungen vornimmt und anschließend auf den Kaufpreis aufschlägt.

Voraussetzungen
Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug

Umzugskosten können in der Einkommenssteuererklärung und im Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn:
  • erstmals eine Arbeit aufgenommen wird, z.B. nach Beendigung einer Ausbildung
  • eine Arbeit in einer anderen Stadt aufgenommen wird
  • der Umzug aufgrund einer Versetzung durch den Arbeitgeber oder die Behörde notwendig wird
  • der Wohnungswechsel im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, beispielsweise bei Räumung oder Bezug einer Dienstwohnung
  • sich die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt, d. h. die Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt sich um mindestens eine Stunde verringert bzw. die Arbeitsstelle in 10 Minuten Gehzeit erreicht werden kann
  • eine doppelte Haushaltsführung aufgegeben wird, indem eine beruflich bedingte Zweitwohnung aus beruflichen oder privaten Gründen aufgegeben und eine Familienwohnung bezogen wird
Wenn Sie privatwirtschaftlich beschäftigt sind, wird die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten unter Heranziehung der Kosten eines in vergleichbarer Stellung arbeitenden Bundesbeamten festgelegt – gesetzliche Grundlage ist hier das Bundesumzugskostengesetz.


Ausnahmen

Sind Umzüge nicht beruflich bedingt, werden die Kosten eines Umzugs nur in seltenen Fällen als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt, z.B. wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Weitere absetzbare Kosten
Arbeitszimmer, Küche, Anschlüsse

Folgende Kosten können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden:
  • Voller Kostenabzug bezüglich der Einrichtung und der anfallenden Kosten Ihres Arbeitszimmers, wenn dieses den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, begrenzten Abzug, wenn Sie mehr als fünfzig Prozent Ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Arbeitszimmer ausüben oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
  • Abbau, Abnahme, Anschluss, Anbringen von Herden, Heizgeräten, Beleuchtungsanlagen. Änderung von Kochgelegenheiten und Vorhängen
  • Einbau eines Wasserenthärters für Geschirrspülmaschinen
  • Ersatz, Änderung, Abbau und Anbringen von Rundfunk- und Fernsehantennen
  • Umschreiben von Personalausweis und Pkw
  • Anschaffung und Anbringen der amtlichen Kennzeichen von Pkw
  • Telefonanschluss oder Übernahme eines Anschlusses
  • Auslagen für Schulbücher und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel der Kinder verursacht werden
  • Anschaffung von Mülltonnen in der am neuen Wohnort vorgeschriebenen Form
  • Werbungskosten (z.B. Abmelden und Anschluss des Telefons, Beförderungs- und Reisekosten, Mietentschädigung und Wohnungsvermittlungsgebühren)

Sammeln Sie Belege

Heben Sie jede noch so kleine Rechnung auf, um Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt beweisen zu können. Legen Sie sich hierzu am besten einen Ordner an, in welchem Sie die Rechnungen sammeln und abheften.
"Sonstige Umzugskosten" können Sie in der Einkommenssteuer-Erklärung und im Antrag auf Lohnsteuer-Ausgleich geltend machen, und zwar in Höhe eines Pauschalbetrages: Dieser beträgt 550 € für Ledige und 1.099 € für Verheiratete. Mehr Informationen erhalten Sie zum Beispiel beim „Präsidium Bund der Steuerzahler e.V.“, Adolfsallee 22, 65 185 Wiesbaden. Nennen Sie das Stichwort „Umzug und Steuern“ und legen Sie einen mit 0,55 € frankierten Umschlag bei.

 

 

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